Wie man einen Babysitter anmeldet

Ihr seid beide berufstätig und braucht jemanden, wenn es bei der Arbeit einmal länger dauert? Oder geht es einfach nur darum einmal wieder einen entspannten Abend zu zweit zu verbringen, aber die Großeltern haben keine Zeit?
Viele Eltern haben ein schlechtes Gewissen, ihre Sprösslinge bei der Oma abzugeben oder einem Babysitter anzuvertrauen. Das muss allerdings nicht sein. Ein Babysitter, der sich voll und ganz dem Kind widmet, kann dem Kleinen auch durchaus guttun. So gewöhnt es sich schon frühzeitig an andere Bezugspersonen und Mama und Papa können sich eine kleine Auszeit gönnen. Ob gemeinsam, mit Freunden oder beim Sport.

Wenn ihr jemanden gefunden habt, der zu euch und eurem Nachwuchs passt, findet ihr in diesem Beitrag ein paar Informationen, die es zu beachten gilt.

Ist es notwendig einen Babysitter anzumelden?

Babysitter fallen in Österreich unter die Kategorie haushaltsnahe Dienstleistungen in Privathaushalten und werden somit als geringfügige Beschäftigte gehandhabt. Bei einer geringfügigen Beschäftigung darf der Arbeitnehmer nicht mehr als 485,85 € (Stand Februar 2022) im Monat verdienen. Diese Obergrenze wird jedes Jahr neu festgelegt. Geringfügig Beschäftigte müssen keine Abgaben (Sozialabgaben und Steuer) geleistet, daher ist dieser Bruttobetrag auch gleichzeitig der Nettobetrag.

Weiters ist der Babysitter durch die geringfügige Anmeldung unfallversichert. Bei Bedarf kann dieser dann auch selbst eine Pensions- und Krankenversicherung freiwillig abschließen. Das kann ganz einfach bei der regionalen Gesundheitskasse getan werden.

Eine geringfügige Beschäftigung stellt ein Vertragsverhältnis dar. In Österreich ist es jedoch nicht üblich und notwendig, einen Vertrag mit einem Babysitter abzuschließen. Siehe dazu das nächste Kapitel zumDienstleistungsscheck, der eine alternative legale Lösung darstellt.

Falls du dich für einen Vertrag mit einem Babysitter entscheidest , könntest du zum Beispiel folgende Punkte in den Vertrag aufnehmen:

  • Stundenlohn: Dieser kann variieren. Wenn der Babysitter eventuell Aufgaben im Haushalt übernimmt, kann er höher ausfallen, wenn der Babysitter nur abends, während das Kind schläft, aufpasst, kann der Stundenlohn niedriger ausfallen.
  • Sollten Aufgaben im Haushalt übernommen werden definiere genau welche ( Geschirrspüler, Essenszubereitung)
  • Wird der Babysitter das Kind in den Kindergarten bringen oder abholen
  • Hausregeln. Darf der Babysitter fernsehen oder das Internet benutzen

Anmeldung und Bezahlung über den Dienstleistungsscheck

In Österreich hast du die Möglichkeit, den Babysitter auch über einen Dienstleistungsscheck (DLS) anzumelden.
Der Babysitter kann über diesen eine günstige Kranken und Pensionsversicherung abschließen und auch bezahlt werden.

Erwerben kann man den Dienstleistungsscheck in Trafiken, bei der Post oder auch online über die DLS App.

Der Maximalbetrag, der pro Dienstleistungsscheck gewählt werden kann, ist 100 Euro. Der Kaufpreis liegt immer 2 Prozent über dem Wert, da sowohl der Unfallversicherungsbeitrag als auch anteilige Verwaltungskosten bereits enthalten sind.
Das heißt, wenn du einen Dienstleistungsscheck für 10,00 Euro kaufst, bezahlst du 10,20 Euro.

Wenn der Babysitter das erste Mal zu euch kommt, müssen der Dienstleistungsscheck sowie ein Formular ausgefüllt werden. Dieses Formular gibt der Babysitter dann bei der Gebietskrankenkasse ab. Es besteht auch die Option, das Formular online auszufüllen.

Es empfiehlt sich, den Stundenlohn schon vorab zu vereinbaren, um eventuellen Missverständnissen vorzubeugen.

Dieser ist frei zwischen Arbeitnehmer und -geber zu vereinbaren, dabei liegt die Untergrenze jedoch bei den jeweils vorgeschriebenen Mindestlöhnen für Haushaltshilfen im entsprechenden Bundesland.
Weitere Informationen dazu sowie zum Dienstleistungsscheck im Allgemeinen findest du hier.

Die Schecks müssen spätestens bis Ende des Folgemonats beim DLS-Kompetenzzentrum eingereicht oder bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) abgegeben werden.
Das kann entweder direkt elektronisch über die DLS-App, über DLS-Online, persönlich oder auf dem Postweg erfolgen.

Abschließend bekommt der Babysitter das Geld von einem oder mehreren Dienstleistungsschecks auf sein Bankkonto überwiesen, oder auf dem Postweg ausbezahlt.

Wichtig hierbei: Der Wert der enthaltenen Dienstleistungsschecks darf monatlich dabei die Geringfügigkeitsgrenze von 485,85 € (Stand Februar 2022) nicht überschreiten.