In Österreich haben Eltern unabhängig von ihrer Beschäftigung und ihrem Einkommen Anspruch auf Familienbeihilfe. Diese dient dazu, anfallende Kosten (wie z.B. Kosten für Ernährung, Bekleidung, häusliche Unterbringung), die Eltern im Rahmen ihrer Unterhaltspflicht zu leisten haben, auszugleichen.

Muss die Familienbeihilfe beantragt werden?
Die Familienbeihilfe muss seit Mai 2015 nicht mehr separat beantragt werden. Alle Daten werden direkt an die Finanzverwaltung weitergeleitet, sobald die Geburt des Kindes beim Standesamt gemeldet wurde.
Die Finanzverwaltung überprüft automatisch, ob alle Voraussetzungen für den Anspruch erfüllt sind und veranlasst die Auszahlung der zustehenden Familienbeihilfe. Im Anschluss erhält man ein Schreiben, dass ab sofort Familienbeihilfe bezogen wird.
Sollten Daten fehlen, wird man benachrichtigt und kann diese gegebenenfalls nachreichen.
Die Familienbeihilfe wird automatisch berechnet und an die Mutter ausgezahlt. Alternativ kann die Familienbeihilfe auch an den Vater ausgezahlt werden, sollte die Mutter vom Recht sie zu erhalten zurücktreten.
Im Fall von getrennt lebenden Paaren, wird die Familienbeihilfe an denjenigen ausgezahlt, bei dem das Kind überwiegend lebt.
Anspruch auf Familienbeihilfe haben
- Österreichische Staatsbürger:innen
- EU/EWR-Staatsbürger:innen & Schweizer Staatsbürger:innen
- Drittstaatsangehörige, die sich auf Grund eines auf Dauer ausgerichteten Aufenthaltstitels in Österreich aufhalten
- Anerkannte Flüchtlinge nach dem Asylgesetz
- Aufenthaltsberechtigte, die nach dem Asylgesetz besonderen Schutz genießen
- Subsidiär Schutzberechtigte (sofern keine Leistungen aus der Grundversorgung bezogen werden und Erwerbstätigkeit vorliegt)

Auszahlung der Familienbeihilfe
Die Auszahlung der Familienbeihilfe ist generell an diese Voraussetzungen geknüpft:
- Der Lebensmittelpunkt der Eltern befindet sich in Österreich
- Das Kind lebt zusammen mit den Eltern oder einem Elternteil im Haushalt
Die Staatsbürgerschaft der Eltern und Kinder spielt dabei kein Rolle , solange sie oben genannte Anforderungen erfüllen.
Wichtig ist, dass alle Beteiligten ihren Lebensmittelpunkt in Österreich haben und Eltern und Kind/Kinder im selben Haushalt leben.
Es besteht auch ein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn man für ein Kind regelmäßig Unterhalt bezahlt, auch wenn es nicht mit im selben Haushalt lebt.
Auch Großeltern, die ein Kind im eigenen Haushalt betreuen und aufziehen, haben Anspruch auf Familienbeihilfe, Des weiteren kann sie auch für Stiefkinder, Pflegekinder sowie für Adoptivkinder bezogen werden.
Höhe der Familienbeihilfe
Die Höhe der Familienbeihilfe ist nach dem Alter des Kindes gestaffelt (Stand 2022):
Folgende Beträge werden monatlich ausbezahlt.
Ab Geburt € 114
Ab 3 Jahren € 121,90
Ab 10 Jahren € 141,50
Ab 19 Jahren € 165,10
Leben in der Familie mehrere Kinder, kommt die so genannte Geschwisterstaffelung zum Tragen, und der Gesamtbetrag der Familienbeihilfe erhöht sich sodann pro Kind um folgende Beträge:
- Bei zwei Kindern: monatlich € 7,10
- Bei drei Kindern: monatlich € 17,40
- Bei vier Kindern: monatlich € 26,50
- Bei fünf Kindern: monatlich € 32,00
- Bei sechs Kindern: monatlich € 35,70
- Bei sieben und mehr Kindern: monatlich € 52,00
Gemeinsam mit der Familienbeihilfe wird monatlich der Kinderabsetzbetrag ausbezahlt, der pro Kind monatlich € 58,40 beträgt.
Der Kinderabsetzbetrag ist keine Familienbeihilfe, sondern ein Absetzbetrag, der in Form einer Negativsteuer ausgezahlt wird.
Wie hoch die Familienbeihilfe für dich ausfällt, kannst du hier ausrechen.
Familienbonus Plus
Seit 1 Jänner 2019 ersetzt der Familienbonus Plus den Kinderfreibetrag und die steuerliche Absetzbarkeit der jährlichen Kinderbetreuungskosten. Voraussetzung für den Familienbonus Plus ist, dass österreichische Familienbeihilfe bezogen wird. Die monatliche Berücksichtigung des Familienbonus Plus kann beim Arbeitgeber beantragt werden.
Dieser beträgt 1500 € /Jahr (125 € monatlich) und kann zwischen Eltern geteilt werden, auch wenn diese getrennt leben. Das heisst jeder Elternteil bekommt 750 €.
Genau Informationen zum Familienbonus Plus und wie dieser funktioniert findest du hier.